Kiga Kunterbunt

Öffnungszeiten und Buchungskategorien

Öffnungszeiten im Kita-Jahr 2023/2024

Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 15:00 Uhr

Freitag von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Zu Beginn und dann jährlich muss von den Eltern mit dem Träger ein Buchungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser soll die Kernzeit der Einrichtung einhalten, in der Krippe von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und im Kindergarten von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr. Die Buchungszeit gilt in der Regel für ein Jahr, kann jedoch bei Bedarf zum 01.01. oder 01.05. geändert werden. Dafür gilt eine Frist von 4 Wochen.

Beiträge

Kinderkrippe

Buchungszeit Kosten
BK 1 / 2 - 3 Stunden 147,50 Euro
BK 2 / 3 - 4 Stunden 186 Euro
BK 3 / 4 - 5 Stunden 224,50 Euro
BK 4 / 5 - 6 Stunden 263 Euro
BK 5 / 6 - 7 Stunden 318 Euro
BK 6 / 7 - 8 Stunden 373 Euro

Im Elternbeitrag enthalten sind 10,00 Euro Frühstückspauschale. Damit wird das Frühstück am Morgen und während des Vormittags finanziert. Zusätzlich zu den Kita- Gebühren kommen die Kosten für das Mittagessen. Pro Tag in der Woche fällt im Monat eine Pauschale von 12,60 Euro an. (5 Tage Essen in der Woche= 63,00 Uhr im Monat)

Für die Krippenkinder kann ab sofort auch ein Zuschuss beantragt werden.

Kindergarten

Buchungszeit Kosten
BK 1 / 4 - 5 Stunden 137,50 Euro
BK 2 / 5 - 6 Stunden 154 Euro
BK 3 / 6 - 7 Stunden 176 Euro
BK 4 / 7 - 8 Stunden 209 Euro


Für das Mittagessen im Kindergarten fallen extra Kosten an. Pro Tag in der Woche fällt im Monat eine Pauschale von 13,30 Euro an. (z.B. bei drei Tagen in der Woche fallen 39,90 Euro/Monat an.)

Die Beiträge für das zweite Kind und jedes weitere Kind in der Einrichtung reduzieren sich um 20 Euro (monatlich). 

Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht. (https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php)