Zu Beginn und dann jährlich muss von den Eltern mit dem Träger ein Buchungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser soll die Kernzeit der Einrichtung einhalten, in der Krippe von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und im Kindergarten von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr. Die Buchungszeit gilt in der Regel für ein Jahr, kann jedoch bei Bedarf zum 01.01. oder 01.05. geändert werden. Dafür gilt eine Frist von 2 Wochen.
Buchungszeit | Kosten |
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BK 1 / 2 - 3 Stunden | 175,00 Euro |
BK 2 / 3 - 4 Stunden | 221,00 Euro |
BK 3 / 4 - 5 Stunden | 267,00 Euro |
BK 4 / 5 - 6 Stunden | 313,00 Euro |
BK 5 / 6 - 7 Stunden | 410,00 Euro |
BK 6 / 7 - 8 Stunden | 482,00 Euro |
Im Elternbeitrag enthalten sind 10,00 Euro Frühstückspauschale. Damit wird das Frühstück am Morgen und während des Vormittags finanziert. Zusätzlich zu den Kita- Gebühren kommen die Kosten für das Mittagessen. Pro Tag in der Woche fällt im Monat eine Pauschale von 13,60 Euro an. (5 Tage Essen in der Woche= 68,00 Uhr im Monat)
Für die Krippenkinder kann ab sofort auch ein Zuschuss beantragt werden.
Buchungszeit | Kosten |
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BK 1 / 4 - 5 Stunden | 165,00 Euro |
BK 2 / 5 - 6 Stunden | 185,00 Euro |
BK 3 / 6 - 7 Stunden | 229,00 Euro |
BK 4 / 7 - 8 Stunden | 272,00 Euro |
Für das Mittagessen im Kindergarten fallen extra Kosten an. Pro Tag in der Woche fällt im Monat eine Pauschale von 14,30 Euro an. (z.B. bei drei Tagen in der Woche fallen 42,90 Euro/Monat an.)
Die Beiträge für das zweite Kind und jedes weitere Kind in der Einrichtung reduzieren sich um 20 Euro (monatlich).
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung
ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte
Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern
bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an
das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres,
in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung
gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten
Kindertageseinrichtungen erreicht. (https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php)